Appenzell Ausserrhoden

Schlagwortverzeichnis

Adoption

Ein Kind adoptieren heisst ein Kind als sein eigenes annehmen, obwohl es nicht biologisch von mir abstammt. Informationen zur Adoption von Kindern erhalten Sie in der Rubrik "Familiengründung" und beim Amt für Bürgerrecht und Zivilstand.

Alimente

Wenn die Eltern eines Kindes getrennt leben oder geschieden sind, hat das Kind (und teilweise auch der Elternteil, bei dem das Kind zur Hauptsache lebt) Anspruch auf Alimente. Auskünfte zur Berechnung von Unterhaltszahlungen oder Alimenten und deren Durchsetzung erteilt die Vormundschaftsbehörde ihrer Wohngemeinde.
Hier finden Sie das Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für unmündige Kinder.

Alter, Altersfragen

Antworten auf Fragen zum Thema Alter finden Sie in der Rubrik "Eltern werden älter". Ein wichtiger Link ist die Pro Senectute AR, welche im Kanton Beratungsstellen für Altersfragen führt.

Berufswahl

Informationen zur Berufswahl finden Sie in der Rubrik "Kinder im Schulalter" und "Kinder werden erwachsen" Jeweils bei den Themen Ausbildung, Weiterbildung und Arbeitswelt.
Wichtige Anlaufstellen sind die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung und www.berufsberatung.ch.

Bildung, Ausbildung

Das Bildungsdepartment ist die Anlaufstelle in Bildungsfragen. Dort werden das Bildungssystem und die Schulen im Kanton erklärt. Ein wichtiger Link ist zudem www.berufsberatung.ch mit Informationen zu allen Berufen, zu Studium und zu Weiterbildungsmöglichkeiten.

Binationale Paare

Die Beziehung mit einem ausländischen Partner oder einer ausländischen Partnerin kann bereichernd sein. Kulturelle Unterschiede können aber auch zu Schwierigkeiten und Missverständnissen führen. Hier erhalten Sie Beratung.

Ehe

Die Ehe bezeichnet die rechtlich geregelte Lebensgemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann. Die Eheschliessung hat Auswirkungen auf verschiedene Lebensbereiche wie z.B. auf Name, Wohnung, Steuern, Sozialversicherungen und vieles mehr. In der Rubrik "Familiengründung" finden Sie Informationen dazu.

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge bezeichnet die Rechtsbeziehung zwischen den Eltern und den Kindern. Inhaber der elterlichen Sorge sind bei verheirateten Paaren in der Regel die Eltern gemeinsam. Bei nicht verheirateten Paaren ist die Inhaberin der elterlichen Sorge in der Regel die Mutter. Die Eltern können aber das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Ähnliches gilt bei geschiedenen Paaren. Die elterliche Sorge wird bei einer Scheidung in der Regel einem der Ehepartner übertragen. Die gemeinsame Elterliche Sorge geschiedener Paare setzt u.a. einen gemeinsamen Antrag der Eltern und die Vereinbarkeit mit dem Kindeswohl voraus. Die elterliche Sorge umfasst verschiedene Rechte und Pflichten wie z.B. die Erziehung und Pflege des Kindes, die Entscheidungsbefugnis über das Kind, wobei das Kind entsprechend seiner Reife und Fähigkeit einbezogen werden muss, die Obhut über das Kind einschliesslich des Rechts, über dessen Aufenthaltsort zu bestimmen, die gesetzliche Vertretung des Kindes und die Sorge für dessen Vermögen. Die entsprechenden Regeln finden sich in Art. 297 und folgende sowie Art. 133 des ZGB. In der Rubrik "Familiengründung" finden Sie weitere Informationen.

Elternbildung

Eltern sein ist ein anspruchsvoller Beruf. Elternbildungsangebote wollen und sollen Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit stärken und den Austausch zwischen Eltern ermöglichen. Es gibt verschieden Anbieterinnen und Anbieter von Elternbildung. Auf www.elternbildung.ch finden Sie einen Überblick.

Erwerbsersatzordnung (EO)

Siehe den Eintrag "Mutterschaftsversicherung".

Familienergänzende Kinderbetreuung

Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) ist ein Überbegriff für Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Kinderhorte, Mittagstisch-Angebote, Tagesfamilien und ähnliches. In der Regel werden die Kinder tagsüber betreut, meist zu fixen Zeiten. Einen Überblick über die Angebote in Appenzell Ausserrhoden finden Sie in den Rubriken "Baby und Kleinkind" sowie "Kinder im Schulalter" oder auf www.familienplattform-ostschweiz.ch.

Familienformen, Familienmodelle

Die gelebten Familienformen und Familienmodelle haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Unterschiedliche Familienformen sind z.B. Paarhaushalte mit Kindern, Einelternfamilien oder Patchworkfamilien. Unterschiedliche Familienmodelle beschreiben, wie sich Mann und Frau in Paarhaushalten mit Kindern die Erwerbsarbeit einerseits, die Haus- und Familienarbeit andererseits aufteilen. Das häufigste Familienmodell ist dasjenige, bei dem der Mann vollzeitlich und die Frau teilzeitlich erwerbstätig ist. Einen Überblick finden Sie beim Bundesamt für Statistik.

Familienzulagen

Das Gesetz über die Familienzulagen regelt den Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft und Nichterwerbstätige.
Anspruch auf die Zulage besteht für eigene und adoptierte Kinder, für Stief- und Pflegekinder, sowie Geschwister, für deren Unterhalt der Anspruchsberechtigte überwiegend aufzukommen hat.
Alle wichtigen Informationen zu den Familienzulagen finden Sie hier.

Geburt

Im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stellen sich viele Fragen. In der Rubrik "Familiengründung" finden Sie Beratungsstellen und Informationen.

Gewalt

Sind Sie Opfer von Gewalt geworden? Bei der Beratungsstelle für Opferhilfe finden Sie Hilfe und Unterstützung. Die Adresse der Beratungsstelle Opferhilfe und weitere finden Sie in der Rubrik "Notfall".

Internet, Handy und Co.

Internet, Handy und die neuen Kommunikationstechnologien stellen Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen gleichermassen vor Herausforderungen. Eltern finden Unterstützung unter www.elternet.ch, bei der kantonalen Beratungsstelle für Suchtfragen www.sucht-ar.ch. Für Kinder und Jugendliche eignet sich das Präventions-Portal www.feelok.ch.

Kinderbetreuung

siehe Eintrag "familienergänzende Kinderbetreuung"

Kinderzulagen

siehe Eintrag "Familienzulagen"

Konkubinat

Das Konkubinat bezeichnet eine dauerhafte Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau bzw. zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts, ohne dass diese eine Ehe bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Anders als bei der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft bestehen im Konkubinat keine allgemein gültigen rechtlichen Regelungen. Weitere Informationen zum Konkubinat erhalten Sie in der Rubrik "Familiengründung". Informationen zum Thema Kinder und Konkubinat in der Rubrik "Baby und Kleinkind" zu finden.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung besteht aus einer Grundversicherung, die für alle in der Schweiz wohnhaften Personen (Erwachsene und Kinder) obligatorisch ist und aus Zusatzversicherungen, welche freiwillig sind. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik "Migration".

Lehrstelle

Rund 2/3 der Jugendlichen absolvieren nach der obligatorischen Schule eine Berufslehre. Die Ausbildung erfolgt im Lehrbetrieb (2-4 Tage pro Woche), in der Berufsfachschule (1-3 Tage pro Woche) und in überbetrieblichen Kursen. Der oder die Jugendliche muss selber eine Lehrstelle finden und schliesst dann mit dem Lehrbetrieb einen Lehrvertrag ab. Mehr zu Berufswahl, Berufsberatung und Lehrstellensuche findest du in der Rubrik "Kinder werden erwachsen".

Mutterschaftsversicherung

Erwerbstätige Frauen haben nach der Geburt ihres Kindes 14 Wochen lang Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Sie beträgt 80% des Lohnes vor der Geburt des Kindes. Alle wichtigen Informationen, Merkblätter und Antragsformulare finden Sie hier oder in der Rubrik  "Familiengründung". 

Namensrecht

Im Zusammenhang mit der Heirat können Fragen im Zusammenhang mit dem Namensrecht entstehen. In der Rubrik "Familiengründung" finden Sie Informationen dazu.

Opferhilfe

Wenn Sie oder ein Angehöriger bzw. eine Angehörige Opfer von Gewalt geworden sind, haben Sie Anspruch auf Opferhilfe. Die entsprechenden Anlaufstellen finden Sie in der Rubrik "Notfall".

Scheidung

siehe Eintrag "Trennung, Scheidung"

Schule

Informationen zum Schulsystem, der Schulpflicht, den Lehrplänen, den zuständigen Schulbehörden etc. finden Sie beim Bildungsdepartement oder in der Rubrik "Kinder im Schulalter".  

Schwangerschaft

Hinweise und Beratungsstellen auf Fragen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft finden Sie in der Rubrik "Familiengründung".

Schwangerschaftsabbruch

Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Schweiz im Strafgesetzbuch geregelt  (Art. 118 bis 120). Seit 2002 gilt die sogenannte "Fristenregelung":
•  In den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft, ab dem 1. Tag der letzten Periode, kann die schwangere Frau selber die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs verlangen, wenn sie eine Notlage geltend macht.
•  Nach der 12. Woche ist ein Schwangerschaftsabbruch straflos, wenn dieser nach ärztlichem Urteil für die Gesundheit der schwangeren Frau notwendig ist. Die Gefährdung muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.
Beratungsstellen für Fragen zu einer ungewollten Schwangerschaft finden Sie in der Rubrik "Familiengründung". Wichtige Anlaufstellen sind das Amt für Gesundheit und die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität.

Selbsthilfegruppen

In der Ostschweiz gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen zu verschiedenen Themen. Auskunft über bestehende oder im Aufbau begriffene Selbsthilfegruppen und Unterstützung beim Aufbau einer Selbsthilfegruppe erhalten Sie bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen.

Sozialberatung, Soziale Dienste

Die sozialen Dienste der Gemeinden sind wichtige Anlaufstellen für Fragen zu sozialen Themen. Sie bieten z.B.  

  • Beratung bei persönlichen, rechtlichen und finanziellen Schwierigkeiten und Krisen
  • Auskünfte über andere Hilfs- und Beratungsangebote
  • Budgetberatung
  • finanzielle Hilfe (Sozialhilfe) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, wenn eigene Mittel oder Leistungen Dritter fehlen oder nicht genügen

Gemeinden ohne eigene Sozialberatung arbeiten mit den regionalen Sozialberatungsstellen zusammen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage ihrer Wohngemeinde über die entsprechende Anlaufstelle.

Steuern

Gesetzliche Grundlagen, Formulare und Wegleitungen zu den Steuern in Appenzell Ausserrhoden finden Sie auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung.

Stipendien, Studiendarlehen

Die Fachstelle für Ausbildungs- und Studienbeiträge leistet im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen Beiträge für nachobligatorische Aus- und Weiterbildungen auf Sekundarstufe II (weiterführende Schulen und berufliche Grundbildungen) und auf der Tertiärstufe (Höhere Berufsbildung, Fachhochschulen, Universitäten und ETH) in Form von Stipendien und Darlehen. Stipendien und Darlehen tragen dazu bei, die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu verbessern und den weniger begüterten Bildungsschichten den Zugang zu höherer Bildung auch materiell zu ermöglichen. Die Ausbildungs- und Studienbeiträge des Kantons Appenzell Ausserrhoden sind Teil der kantonalen Bildungspolitik.

Sucht

Die Beratungsstelle für Suchtfragen berät Betroffene, Angehörige und Fachleute und stellt Informationen bereit.

Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Derzeit machen insbesondere Mütter von dieser Möglichkeit Gebrauch. Laut Umfragen und Studien interessiert sich aber auch ein grosser Teil der Väter für Teilzeitarbeit, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zu den Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die Sozialversicherungen finden Sie z.B. in der Rubrik "Baby und Kleinkind".

Trennung, Scheidung

Trennung oder Scheidung können für alle Beteiligten und Betroffenen sehr belastend sein. In der Rubrik "Baby und Kleinkind" finden Sie Beratungsstellen, die Unterstützung bieten.

Vaterschaftsurlaub

In der Schweiz gibt es keinen ausdrücklich gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub. Das Obligationenrecht gewährt bei der Geburt eines Kindes mindestens einen freien Tag im Rahmen der üblichen freien Tage (Hochzeit, Umzug etc.). Hingegen gibt es Arbeitgeber, die einen Vaterschaftsurlaub auf freiwilliger Basis gewähren.

Verhütung

Bei Fragen rund um die Verhütung (z.B. verschiedene Verhütungsmethoden und -mittel), ist die Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität die kompetente Anlaufstelle.